Kompetenz-Medien-Training (KoMeT) 

KoMeT ist eine ambulante, gruppenpädagogische Maßnahme für in Zusammenhang mit der Mediennutzung strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende.
Eine Teilnahme ist aufgrund einer richterlichen Weisung gem. §10 JGG möglich sowie im Rahmen eines Diversionsverfahrens gem. §§45,47 JGG. 

ZIELGRUPPE:

KoMeT richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren (zum Tatzeitpunkt), die mit Delikten auffällig geworden sind, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Internets bzw. des Smartphones stehen. Hierzu zählt u.a. der Besitz und/oder die Verbreitung von (kinder-)pornographischem Material, Gewaltdarstellung und Volksverhetzung, alle Formen von Hate Speech und Cybermobbing (Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, üble Nachrede, Verleumdung) sowie Straftaten im Bereich des Kunst-Urhebergesetzes. Voraussetzung ist, dass die Delikte im Zusammenhang mit einer mangelnden Medienkompe- tenz stehen. Das Vorliegen einer Straftat mit dem „Tatmittel Smartphone“ allein ist nicht ausreichend. 

Die Teilnahme erfolgt nach richterlicher Weisung oder in Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Diversionsverfahren.

Als ungeeignet für KoMeT gelten Teilnehmende mit einem massiven Alkohol- und/oder Drogenproblem sowie mit erheblichen psychischen Auffälligkeiten. Ausreichende Deutschkenntnisse sind nötig, um den In- halten des Trainings folgen zu können. 

ORGANISATORISCHES/RAHMENBEDINGUNGEN:

KoMeT wird von zwei sozialpädagogischen Fachkräften des Instituts für Medienpädagogik und Kommuni- kation (MUK) durchgeführt, die in der Durchführung von Veranstaltungen mit Gruppenangeboten ausgebildet sind. Die Maßnahme findet in den Räumlichkeiten des Institutes statt. 

KoMeT umfasst vier Themenblöcke à vier Zeitstunden, die aufeinander aufbauen. I.d.R. findet im Vorfeld einer Zuweisung zu dem Angebot ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe statt. 

Die Mindestanzahl der Teilnehmenden liegt bei sechs Jugendlichen und Heranwachsenden und sollte zehn Teilnehmende nicht überschreiten.
Für alle Teilnehmenden gelten verbindliche Regeln, wie die Teilnahme an allen Aktivitäten, ein respektvoller und gewaltfreier Umgang untereinander sowie Verschwiegenheit über die Äußerungen der anderen Teilnehmenden nach außen hin.

Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings bekommen die Teilnehmenden eine entsprechende Bescheinigung durch das MuK ausgehändigt. Eine Kopie der Bescheinigung sowie eine Liste über Fehlzeiten wird an die Jugendgerichtshilfe versandt.
Sollten Teilnehmende für eine Gesamtdauer von mehr als zwei Stunden unentschuldigt fehlen, so gilt die Weisung als nicht erfüllt und es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Bei nachweisbar entschuldigtem Fehlen bei bis zu einem vollständigen Themenblock, kann dieser in Absprache bei einem späteren Seminar nachgeholt werden. 

INHALT DES KOMPETENZ MEDIEN TRAININGS: 

Im ersten Themenblock steht die eigene Medienbiographie und eine theoretische Auseinandersetzung mit Apps und Internetplattformen im Mittelpunkt. Hierauf aufbauend beschäftigt sich der zweite Themenblock mit dem Umgang privater Daten im Netz. Vorbereitet wird in der zweiten Veranstaltung bereits die medienpraktische Auseinandersetzung mit der Thematik. 

Der dritte Themenblock widmet sich den Belangen des Opfers und den strafrechtlichen Konsequenzen. Im Mittelpunkt der dritten Veranstaltung steht ein Perspektivwechsel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Einheit wird inhaltlich von der Polizei (Jugendsachbearbeitung oder Jugendkoordination) in Kooperation mit der Schulsozialarbeit gestaltet und von den pädagogischen Fachkräften des MuK begleitet und moderiert. Ggf. können weitere Kooperationspartner in die Gestaltung dieses Themenblocks einbezogen werden. 

Abschließend erfolgt im vierten Themenblock eine medienpraktische Phase in der die Teilnehmenden eigenständig eine Medienproduktion (z.B. Film) erstellen. Dabei werden alle Produktionsschritte angeleitet. Thematisch werden mediale Probleme in Szene gesetzt, die bereits im Workshop angesprochen wurden. Die Erstellung eines Medienprodukts dient der Reflexion der gelernten Inhalte. 

Sollten einzelne Teilnehmende nach Abschluss der Maßnahme den Wunsch nach einem weiteren Gespräch haben, ist dieses auf freiwilliger Basis bei einem der Kooperationspartner möglich. Bei welchem Partner das Gespräch stattfindet, hängt von dem Anliegen der Teilnehmenden und der entsprechenden Zielrichtung ab. Möglich ist ein solches Gespräch beim MuK, der Jugendgerichtshilfe, der Polizei oder der Schulsozialarbeit. 

Besteht der Wunsch, die Inhalte aus dem Training und/oder das produzierte Medienprodukt in schulischem oder außerschulischem Rahmen zu präsentieren, werden die Teilnehmenden unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrem Vorhaben unterstützt. 

ZIELSETZUNG DER MAßNAHME: 

Die Teilnehmenden sollen lernen, Medienangebote strategisch auszuwählen, reflektiert zu nutzen sowie diese zu verstehen und zu bewerten. Sie sollen befähigt werden, sich unter Einhaltung von Gesetzen und Regeln an der digitalen Gesellschaft zu beteiligen und eine authentische Haltung zu entwickeln. Dabei spielt die Sensibilisierung für Toleranz und Respekt gegenüber der Mediennutzung 

anderer eine entscheidende Rolle. Die Teilnehmenden sollen sich mit ihrem eigenen (Medien-) Verhalten und den Folgen ihrer Straftat auseinandersetzen. Dabei sollen sie ihr Verhalten und ihre Rolle auch in Bezug zu den Geschädigten setzen. Gleichzeitig sollen sie aber auch neue Fähigkeiten und Ressourcen entdecken.